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1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis der Firma Herrmann Selection Real Estate e.U., Arsenalstraße 8/1801, 1100 Wien (im Weiteren bezeichnet als „Makler“) und Abgebern und Interessenten (im Weiteren bezeichnet als „Auftraggebern“). Sie gelten für alle immobilienbezogenen Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer als Auftraggeber mit dem Makler abschließt. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist und über eigene AGB verfügt, werden diese nicht Vertragsbestandteil. Die Ausführung eines Auftrages gilt nicht als Anerkennung abweichender Bestimmungen.

1.2. Der Makler erbringt Leistungen durch und im Rahmen der Vermittlung von Miet- und Kaufverträgen zwischen einem Verkäufer/Vermieter und einem Käufer/Mieter andererseits.

1.3. Diese AGB gelten, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen den einzelnen Regelungen nicht entgegenstehen.

 

2. Vertragsabschluss, Provisionsanspruch

2.1. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der Provision verpflichtet, wenn das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des Maklers mit einem Interessenten zustande kommt. Auch die Namhaftmachung des abschließenden Dritten begründet den Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht nach rechtskräftiger Unterfertigung eines wechselseitig verbindlichen Kaufanbotes, jedoch spätestens mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (§§ 6, 7 MaklerG).

2.2. Sollte ein vermittelter Vertrag binnen drei Jahren ab Vertragsschluss erweitert werden, so entsteht mit Rechtswirksamkeit der Erweiterung ein Provisionsanspruch hierüber.

2.3. Als vereinbart gilt weiters, dass der Auftraggeber als Entschädigung oder Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Provision auch ohne einen dem Makler zurechenbaren Vermittlungserfolg einen Betrag zu leisten hat, sofern das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; oder mit dem vom Makler vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird (§ 15 Abs 1 Maklergesetz).

2.4. Die vorgenannte Leistung gilt weiters bei einem Alleinvermittlungsfall als iSd § 15 Abs 2 Maklergesetz vereinbart, wenn der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird; oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist; oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist.

2.5. Bei der Vermittlung eines Optionsvertrages hat der Auftraggeber im Fall der Einräumung eines Optionsrechts 50 % des jeweiligen Provisionshöchsatzes zu bezahlen. Im Falle der Ausübung des Optionsrechtes kommt dieser Betrag zur Anrechnung.

2.6. Die Höhe des Entgeltanspruches richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Sollt eine Vereinbarung nicht vorliegen, so gilt eine angemessene Provision als vereinbart.

2.7. Das Entgelt ist in EUR zu entrichten. Das Entgelt wird exklusive Umsatzsteuern und weiterer Gebühren angegeben; es handelt sich sohin grundsätzlich um Nettobeträge.

2.8. Durch den Makler gestellte Rechnungen sind, sofern eine abweichende Klausel nicht vorliegt, binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung fällig, dies ohne Skonto. Etwaige vereinbarte Nachlässe werden stets vorbehaltlich der vollständigen und fristgerechten Zahlung gewährt.

2.9. Im Falle des Zahlungsverzuges kann der Makler Verzugszinsen in Höhe von 4 % bei Verbrauchern, ansonsten gem. § 456 UGB 9,2 % über dem Basiszinssatz verrechnen.

2.10. Zur Zahlung fällige Forderungen des Auftraggebers dürfen einem Entgeltanspruch des Maklers nur dann gegengerechnet werden, wenn dieser Anspruch gerichtlich festgestellt wurde oder der Makler der Gegenverrechnung schriftlich zugestimmt hat.

2.11. Der Verkäufer behält sich Entgeltkorrekturen vor. Fehlerhafte Entgeltangaben gelten nicht, insbesondere dann nicht, wenn der Auftraggeber die Fehlerhaftigkeit hätte erkennen müssen. Im Zweifel gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.

 

3. Widerruf

3.1. Auftraggeber, die einen Vertrag mit dem Verkäufer nicht im Rahmen ihres Unternehmens abschließen sind Verbraucher im Sinne des KSchG. Für diese Verträge gelten die Sonderbestimmungen dieses Gesetzes.

3.2. Bei Verträgen, die im Fernabsatz geschlossen wurden, haben Verbraucher das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

3.3. Der Verbraucher erklärt diesen Rücktritt durch Übermittlung des Widerrufsformulars an den Verkäufer per Mail, per Post oder per Telefax an die in Punkt 3.5 angeführten Kontaktdaten.

3.4. Der Widerruf ist an den Makler gem. Punkt 1.1. zu richten.

3.5. Musterformular Widerruf

An Herrmann Selection Real Estate e.U., Arsenalstraße 8/1801, 1100 Wien, Per Mail an: office@herrmann-selection.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über nachfolgende Dienstleistung:

Beauftragt am*

Name des/der Verbraucher(s)*

Anschrift des/der Verbraucher(s)*

Datum

Unterschrift des/der Verbraucher(s)

3.6. Sofern bis zum Widerruf des Vertrages bereits Leistungen oder Aufwendungen des Maklers erbracht wurden, sind diese dem Makler vom Auftraggeber gemäß der abgeschlossenen Vereinbarung bzw. subsidiär nach dem tatsächlichen Aufwand angemessen zu ersetzen.

 

4. Haftungsbestimmungen

4.1. Für objektbezogene Angaben trifft den Makler keine Gewähr. Die Angaben basieren auf dem Makler erteilten Auskünften und Informationen Dritter und erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers. Dies gilt sowohl für Exposés und sonstigen Unterlagen als auch direkt erteilten Informationen.

 

5. Datenschutz

Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns ein großes Anliegen. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur zu notwendigen Zwecken abgespeichert. Unsere Online-Datenschutzerklärung ist unter https://www.herrmann-selection.com/datenschutz abrufbar.

 

6. Schlussbestimmungen

6.1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung von österreichischem Recht unter Ausschluss des IPRG, sofern dieser Vereinbarung nicht zwingendes Recht entgegensteht.

6.2. Bei Streitigkeiten aus Verträgen mit Auftraggebern, die Unternehmer sind (B2B), wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Maklers vereinbart.

6.3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, sofern nicht schriftlich ein Ab-gehen von der Schriftform vereinbart wird.

6.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der ungültigen Bestimmung in ihrer Intention am nächsten kommt.

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